Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Aufführungsbedingungen (gültig ab: 23.08.2013)
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Allgemeines

1.1  Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Aufführungsbedingungen des Plausus-Verlages. GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn (Verlag) und seinen Vertragspartnern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung bzw. Bestellung gültigen Fassung. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Verlag nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

1.2  Die Darstellungen auf der Internetseite und im Katalog stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB seitens des Verlages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag das Vertragsangebot des potenziellen Vertragspartners annimmt, indem er die bestellte Ware an den Vertragspartner versendet bzw. eine Aufführungserlaubnis erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Verlag insbesondere das Recht, von der Lieferung der angebotenen Waren im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit Abstand zu nehmen. Bei Verwendung des Online-Formulars erhält der Vertragspartner zudem eine Bestellbestätigung, die lediglich über den ordnungsgemäßen Eingang der Bestellung informieren soll. Durch den Versand der Bestellbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande.

1.3  Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer. Vertragspartnern im EU-Ausland wird bei Angabe einer gültigen internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Mehrwertsteuer berechnet. Vertragspartner außerhalb der EU klären mit dem Verlag eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht im Ausland. Soweit Umsatzsteuer im Ausland anfällt, trägt der Vertragspartner die Umsatzsteuer zusätzlich..

1.4  Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

1.5  Dieses Dokument kann im Internet unter www.plausus.de und jederzeit ausgedruckt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.


Aufführung von Bühnenwerken

2.1  Die nachfolgenden Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Eintrittserhebung und/oder sonstige Einnahmen.

2.2  Aufführungen von Berufsbühnen, Aufführungen, an denen Berufsschauspieler beteiligt sind, oder andere gewerbliche Aufführungen sind hingegen nur nach dem Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.

3 Ansichtssendungen

3.1  Zwecks Ansicht und Auswahl übersendet der Verlag auf Wunsch unverbindlich vollständige Manuskripte der Bühnenwerke (Ansichtsexemplare) per Post oder per E-Mail.

3.2  Bei einer Zusendung per Post sind dem Verlag vom Besteller folgende Kosten für Druck und Versand zu erstatten:

Bühnenwerke bis einschließlich 60 Minuten Spiellänge: 1,50 €

Bühnenwerke von mehr als 60 Minuten Spiellänge: 2,00 €

Versandkostenpauschale Deutschland: 2,00 €

Versandkostenpauschale Ausland: 6,00 €  

Die Ansichtsexemplare müssen nicht zurückgesendet werden. Eine Rücksendung der Ansichtsexemplare entbindet nicht von der Zahlung gemäß vorstehender Regelung.  

3.3  Die Zusendung per E-Mail erfolgt kostenlos im pdf-Format.   

3.4  Die Ansichtsexemplare dürfen nicht kopiert oder auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Dies gilt auch für in Dateiform zugesandte Ansichtsexemplare. Elektronisch übersandte Ansichtsexemplare dürfen jedoch einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden. 

4 Texte für die Aufführung  

4.1  Beabsichtigt der Vertragspartner die Aufführung eines Stückes, so kann er Manuskripte nach seiner Wahl entweder als gebundene Textbücher oder als Kopiervorlage anfordern. Die Kopiervorlage berechtigt den Vertragspartner zur eigenständigen Anfertigung eines Rollensatzes des Bühnenwerkes zur eigenen Verwendung.  

4.2  Folgende Kosten werden berechnet:  

Kopiervorlage

Textbücher

Bühnenwerke bis einschl. 60 Minuten
Spiellänge: 4,00 €

Bühnenwerke bis einschl. 60 Minuten
Spiellänge: 4,50 € / Buch

Bühnenwerke von mehr als 60 Minuten
Spiellänge: 8,00 €

Bühnenwerke von mehr als 60 Minuten
Spiellänge: 8,00 € / Buch

 

Versandkostenpauschale: 4,00 €

4.3  Vorgenannte Kosten beinhalten keine Aufführungsgebühr. Ein Aufführungsrecht entsteht noch nicht mit Bestellung bzw. dem Erhalt der Manuskripte. Die Manuskripte dürfen ohne Erlaubnis des Verlages weder kopiert, abgeschrieben noch in sonstiger Weise vervielfältigt werden.

 

5 Anmeldung von Aufführungen, Einräumung des Aufführungsrechtes

5.1  Der Vertragspartner meldet die beabsichtigten Aufführungstermine unverzüglich nach deren Festlegung, spätestens jedoch 14 Tage vor der Aufführung an. Hierzu wird entweder das Formular „Anmeldung von Aufführungen“ der das Online-Formular unter www.plausus.de/anmeldung verwendet.

5.2  Nach erfolgter Anmeldung räumt der Verlag, auch im Namen des Urheberberechtigten für die angemeldeten beabsichtigten Aufführungen ein Aufführungsrecht ein (Aufführungserlaubnis). Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufführungserlaubnis besteht nicht.

 

6 Inhalt und Umfang des Aufführungsrechtes

6.1  Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen für den jeweils gemeldeten Spielort. Das Aufführungsrecht wird als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist verboten.  

6.2  Sonstige Rechte, insbesondere die Rechte der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerblichen Aufzeichnung sind nicht umfasst. Sie sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Verlag vergeben.  

6.3   Der Vertragspartner weist im Zusammenhang mit der Aufführung (Ankündigungen, Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte usw.) in geeigneter Form schriftlich auf die Urheberschaft des Autors hin (Namensnennungsrecht). Entsprechendes gilt bei übersetzten Werken zusätzlich für den Übersetzer.      

  

7 Aufführungsgebühr

7.1  Die Aufführungsgebühr entsteht jeweils bei jeder Aufführung. Sie beträgt 10% der Bruttoeinnahmen (Brutto-Kasseneinnahmen, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe etc.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene aktuelle Mindestgebühr. Die Ausweisung der Mindestgebühr erfolgt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verändert sich der aktuelle Mehrwertsteuersatz, so wird die Mindestgebühr entsprechend des zum jeweiligen Aufführungstermin gültigen Mehrwertsteuersatzes angepasst.

7.2 Bei Aufführungen eines Bühnenwerkes, bei denen eine Pauschale für Eintritt und/oder Essen erhoben wird (Dinnertheater), wird zur Ermittlung der Bruttoeinnahmen (Ziffer 7.1) der tatsächliche Anteil des Eintrittsentgeltes an der Pauschale, mindestens jedoch ein Satz von 20 % der Pauschale als Kasseneinnahme zugrunde gelegt.

7.3  Ist der Vertragspartner nicht selbst Veranstalter der Aufführung, so sind für die Berechnung die durch die Aufführung insgesamt erzielten Bruttoeinnahmen des Veranstalters und des Vertragspartners maßgeblich.

7.4  Der Vertragspartner erteilt spätestens einen Monat nach der jeweiligen angemeldeten Aufführung die zur Berechnung der Aufführungsgebühr notwendigen Auskünfte unter Verwendung des Formulars „Abrechnung von Aufführungen“. Zuschauerzahlen und Einnahmen sind hierbei zwingend getrennt nach den jeweiligen Aufführungen anzugeben. Der Vertragspartner stellt bereits im Vorfeld sicher, dass er, sofern notwendig, auch über die Einnahmen Dritter Auskunft erteilen kann. 

7.5  Der Verlag stellt die Aufführungsgebühr nach Übersendung des Formulars in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang auszugleichen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Abrechnung gilt eine Zahlung von Verzugszinsen ab einem Monat nach Datum der Aufführung vereinbart.

7.6  Der Vertragspartner ist dem Verlag gegenüber verpflichtet, auf Anforderung in nachprüfbarer Weise Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen, Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen zu erteilen. 

7.7  Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die GEMA zu zahlende Vergütung („kleines Recht“, z.B. bei Musikeinlagen). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.  

7.8  Bei Werken aus der Rubrik „Musicals“ sowie bei sonstigen mit einem entsprechenden Hinweis versehenen Werken beinhaltet die Aufführungsgebühr das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung des Werkes („großes Recht“), welches ausschließlich der Verlag und nicht etwa die GEMA wahrnimmt.  

 

8 Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe  

8.1  Verstöße gegen das Urheberrecht, insbesondere nicht genehmigte Aufführungen, mangelnde Auskunftserteilung und unerlaubte Vervielfältigung der Manuskripte (Textbücher, Kopiervorlagen, Ansichtsexemplare) werden zivilrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

8.2  Für jede Aufführung ohne Erlaubnis des Verlages zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Aufführungsgebühr nach Ziffer 7. Zudem ersetzt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen entstanden sind. 

8.3  Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Abrechnung angemeldeter Aufführungen nicht nach, kann der Verlag nach fruchtloser Fristsetzung wählen, ob er den Auskunftsanspruch durchsetzt oder stattdessen als Vertragsstrafe die dreifache Mindestaufführungsgebühr verlangt.


Verkauf von Büchern, sonstigen Medien und Theaterbedarf

 

9 Lieferung, Versandkosten, Bezahlung, Zölle, Eigentumsvorbehalt

9.1  Der Verlag ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Sofern Teillieferungen vorgenommen werden, übernimmt der Verlag die zusätzlichen Portokosten.

9.2  Die Höhe der Versandkosten ist der Versandkostenübersicht zu entnehmen.

9.3  Der Versand erfolgt auf Rechnung.

9.4  Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen und Exportbeschränkungen bestehen. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung etwaiger Zölle und Gebühren verantwortlich.

9.5  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlages.

9.6  Macht ein Vertragspartner, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 11 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

 

10 Gewährleistung

10.1  Der Verlag steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel ein, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

10.2  Ist der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), ist die Gewährleistungsfrist abweichend von Ziffer 10.1 auf ein Jahr beschränkt, sofern es sich nicht um einen Rückgriffsanspruch nach § 578 BGB handelt.           

 

11 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Verträge über die Lieferung von Waren

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:  

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen

 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Plausus Theaterverlag GmbH & Co. KG, Kasernenstraße 56, 53111 Bonn

E-Mail: info@plausus.de / Fax: 0228/3694815

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 

Ende der Widerrufsbelehrung


Datenschutz 

12.1  Der Verlag verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.  

12.2  Personenbezogene Daten werden nur für vertragliche Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Hiervon umfasst ist bei Aufführungen die Weitergabe des Namens des Vertragspartners und der Informationen nach Ziffer 7.4 an den Urheberberechtigten zwecks Abrechnung zwischen Verlag und Urheberberechtigtem. Ein Verkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

12.3  Der Vertragspartner hat zudem die Möglichkeit, in die Weitergabe seiner Kontaktdaten an den Urheberberechtigten einzuwilligen, damit dieser die Daten seinerseits für eine Kontaktaufnahme (zwecks Austausch über die praktische Umsetzung des Werkes, Empfehlung neuer Werke usw.) nutzen kann. Die Einwilligung kann bei Aufführungsanmeldung und/oder Aufführungsabrechnung erteilt werden.

12.4  Auf schriftliche Anfrage erteilt der Verlag Auskunft über die gespeicherten Daten.


Schlussbestimmungen

13.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG).

13.2  Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtstand nach dem Sitz des Verlages. Dies gilt auch, sofern ein Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.