Bedingungen des Reinehr-Verlages
für Leseproben
- Leseproben senden wir Ihnen jederzeit für vier Wochen zur Auswahl. Bei Bedarf verlängern wir Ihnen die Lesefrist, wenn Sie uns vor Ablauf benachrichtigen.
2. Die Kosten für Versandaufwand, Verpackung und Porto berechnen wir zurzeit im Inland pauschal mit € 5,-- pro Sendung. Ihre Rücksendung muss für uns kostenfrei erfolgen.
3. Lieferung und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Ansichtssendung bleibt gem. § 455 BGB unser Eigentum. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher werden mit dem Buchpreis berechnet. Bei unberechtigtem Zurückhalten der Leseproben wird der Preis für je einen Rollensatz fällig. Ein Aufführungsrecht ist damit nicht verbunden.
4. Bei Bestellung eines Rollensatzes kann die betreffende Leseprobe der Auswahl entnommen werden. Rollensätze werden nur komplett abgegeben. Zusatz-Bücher können bestellt werden.
5. Die Bestellung einer Leseprobe setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus.Aufführungsbedingungen
- 1. Aufführungsrecht: Das Aufführungsrecht für Amateurbühnen, Laienspielgruppen, Gesellschaften, Vereine und sonstige Gruppen setzt grundsätzlich den Erwerb des vorgeschriebenen Aufführungsmaterials voraus (kompletter Rollensatz). Ein Einzelbuch, geliehenes, antiquarisch erworbenes, abgeschriebenes, kopiertes oder sonst wie vervielfältigtes Material berechtigen nicht zur Aufführung.
- 2. Aufführungsmeldung: Die Aufführungstermine sind dem Verlag mittels der beigefügten Aufführungsmeldung vor der ersten Vorstellung mitzuteilen. Dies gilt auch für Generalproben vor Publikum, wenn nur eine Aufführung stattfindet oder wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird.
- 3. Aufführungs-Gebühren: Für jede Aufführung (Erstaufführung und Wiederholungen) ist eine Aufführungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt für abendfüllende Lustspiele grundsätzlich 10 % der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 50 % des Kaufpreises für einen Rollensatz zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die erste Aufführung ist die Mindestgebühr im Kaufpreis des Rollensatzes enthalten und wird bei der endgültigen Abrechnung berücksichtigt. Hiervon abweichende Bedingungen sind im Katalog gekennzeichnet!
- 4. Wiederaufnahme: Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen, werden die beim Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.
- 5. Gewerbliche Aufführungen: Aufführungen unter Beteiligung von Berufsschauspielern sind nur nach Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.
- 6. Sonstige Rechte: Das Recht der Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie der gewerblichen Videoaufzeichnung vergibt ausschließlich der Verlag.
- 7. Unerlaubte Aufführungen: Unerlaubte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen oder sonstiges Wiederbenutzen durch andere Spielgruppen verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
- 8. Kostenersatz: Werden bei Nachforschungen unerlaubte Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, dem Urheberrechtsverletzer gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem wird die doppelte Gebühr für jede nicht gemeldete Aufführung fällig .
Bedingungen des Plausus-Verlages
für Leseproben
Vollständige Ansichtsexemplare senden wir Ihnen gerne per E-Mail oder auf dem Postweg.
Die Zusendung auf dem Postweg erfolgt gegen eine Kostenerstattung der Druck- und Versandkosten. Hierbei berechnen wir:
Für Stücke bis 60. Min Spiellänge 1,50 €/Text
Für Stücke ab 60. Min Spiellänge 2,00 €/Text
Versandkostenpauschale 2,00 €/Sendung
(Versandkostenpauschale außerhalb Deutschlands 6,00 €/Sendung)
Die zugesandten Texte dürfen Sie gerne behalten.Aufführungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise.
Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich:
Plausus Theaterverlag
Kasernenstr. 56, 53111 BonnDas Ihnen vorliegende Manuskript des Stückes darf nicht kopiert oder auf eine andere Weise vervielfältigt werden. Auf elektronischem Wege zugesandte Manuskripte dürfen von Ihnen einmalig zum persönlichen Gebrauch ausgedruckt werden.
Wenn Sie ein Stück aufführen möchten, dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular „Anmeldungen von Aufführungen“ per Post oder Telefax zu. Sie können auswählen, ob Sie bei uns die Textbücher erwerben möchten oder ob Sie eine Kopiervorlage bei uns anfordern und die Stücke selbst vervielfältigen.
Die Preise für die Textbücher entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Katalog oder fragen Sie bei uns an.
Für die Kopiervorlage berechnen wir für Stücke bis zu 60 Minuten Spieldauer 4,00 Euro und für Stücke über 60 Minuten Spieldauer 8,00 Euro. In diesen Preisen ist das Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Nach Einsendung des Formulars erhalten Sie von uns die Textbücher oder die Kopiervorlage mit der Genehmigung zur Vervielfältigung und zur Aufführung. Aufführungen des Werkes oder Vervielfältigungen des Manuskriptes dürfen nicht ohne Genehmigung des Verlages stattfinden.
Unabhängig vom Erwerb von Textbüchern oder einer Kopiervorlage zahlen Sie für jede Aufführung eine Gebühr in Höhe von 10% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen, Programmverkäufe etc.) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch die für jedes Stück ausgewiesene Mindestgebühr.
Die aufführende Bühne/Theatergruppe erklärt sich gemäß dem Urheberrecht bereit, dem Verlag auf Anforderung auf nachprüfbare Weise Auskunft über Art, Anzahl und Ausmaß der Aufführungen, nicht stattgefundene Aufführungen, Zuschauerplätze und erzielte Einnahmen zu geben.
Die Abrechnung der Aufführung durch die aufführende Bühne erfolgt spätestens einen Monat nach Durchführung.
Aufführungen von Profi-Bühnen, Bühnen mit Berufsschauspielern oder andere gewerbliche Aufführungen sind nur nach Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.
Das Recht der Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung vergibt ausschließlich der Verlag.
Unerlaubte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.